
Heckenschnitt
Während der Brutzeit hat der Schnitt von Hecken und Sträuchern zu unterbleiben.
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist ab dem 24. Juni erlaubt
Die max. zulässige Heckenhöhe beträgt 1,10 m. Höhere Heckenbögen über Gartenpforten sind erlaubt. Die Heckenbreite ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Bitte beachten
Die Neuanpflanzung von Kirschlorbeer in den
Kleingärten und im Gemeinschaftsgrün sind
verboten. Bei Gartenaufgabe vorhandene
Kirschlorbeer-Pflanzen müssen entfernt werden.
Der Anbau von Cannabispflanzen ist verboten.
Zuwegung zu den Kleingärten
Bitte haltet die Wege vor eurem Kleingarten dauerhaft wildkrautfrei.
Wir suchen Schätzerinnen und Schätzer
Im August startet ein neuer Schätzkurs – eine wichtige Qualifizierung für unser Kleingartenwesen.
Schätzerinnen und Schätzer sind unverzichtbar für faire und transparente Wertermittlungen in den Vereinen.
Bei Interesse meldet euch bitte bei uns.
Freie Kleingärten
Zur Zeit sind keine vorhanden
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